Allgemeine Geschäftsbedingungen
Atrada Kinoticketshop
Stand: 24.03.2012
I. Präambel
Die Atrada Trading Network AG (im Folgenden ‚Atrada’) betreibt im Internet unter verschiedenen Internetadressen einen Onlineshop, über welchen Kinotickets von Partnerkinos der Atrada gekauft und vor Ort im Kinocenter abgeholt werden können. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber von Kinotickets (im Folgenden ‚Kunde’) sowie Atrada.
II. Vertragsschluss
- Der Vertrag über den Kauf von Kinotickets kommt ausschließlich zwischen dem Kunden sowie Atrada zu Stande, sobald Atrada die Annahme des Angebotes des Kunden erklärt. Die Erklärung erfolgt dabei durch Anzeige der Buchungsbestätigung oder durch Übersendung einer eMail an den Kunden, welche einen Abholcode und / oder eine Kaufbestätigung enthält.
- Atrada kann den Vertragsschluss mit Kunden ablehnen, beispielsweise dann, wenn gegen den Kunden noch offene Forderungen bestehen oder andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem angestrebten Vertrag aufgetreten oder zu erwarten sind.
- Minderjährige sind von der Nutzung des Atrada Kinoticketshops ausgeschlossen.
III. Leistungen von Atrada
- Atrada verkauft dem Kunden mit Annahme dessen Vertragsangebotes, vorbehaltlich Verfügbarkeit Kinotickets gemäß der Auswahl des Kunden aus dem Angebot. Die Übereignung des Kinotickets an den Kunden erfolgt dabei vor Ort im jeweils vom Kunden bestimmten Kinocenter an den dort bereitgehaltenen Abholautomaten, ggf. an der Kinokasse.
- Atrada betreibt selbst keine Kinos, insofern ist nicht Atrada sondern das jeweilige Kinocenter aufgrund des im Kinoticket verbrieften Rechts zur Leistung, nämlich der Abhaltung der gebuchten Filmvorführung und der Bereitstellung des gebuchten Sitzplatzes gegenüber dem Kinoticketerwerber nebst sämtlichen Nebenpflichten eines Kinobetreibers (wie der Zugangskontrolle unter Berücksichtigung gesetzlicher, insbesondere jugendschutzrechtlicher Vorschriften, Verkehrssicherungspflichten, Beachtung der jeweiligen Lizenzbestimmungen der Filmrechteinhaber etc.) verpflichtet und dem Kunden gegenüber verantwortlich.
IV. Besondere Pflichten des Kunden
- Dem Kunden obliegt es, das im Kinoticketshop gekaufte Kinoticket physisch an dem im jeweiligen Kinocenter bereitgehaltenen Abholautomaten abzuholen. Erst das dort in Empfang genommene Kinoticket berechtigt den Kunden, die entsprechende Filmvorführung zu besuchen. Ein Versand des Kinotickets an den Kunden erfolgt nicht, eine Abholung bei Atrada ist nicht möglich.
- Zum Nachweis des Kaufs des Kinotickets und / oder Gutscheins im Kinoticketshop verpflichtet sich der Kunde ferner, zur Abholung im Kinocenter den Abholcode bereitzuhalten sowie die anlässlich des Kaufs zur Bezahlung verwendete Karte (EC-Karte oder Kreditkarte) physisch vorzuweisen. Eine Abgabe der Kinokarte oder des Gutscheins ohne kumulative Vorlage von Abholcode und Karte erfolgt aus Sicherheitsgründen nicht; die bereitgehaltenen Abholautomaten können ohne Abholcode und Karte kein Kinoticket erstellen.
V. Kosten und Bezahlung
- Die jeweiligen Kosten für Kinotickets (ggf. nebst Vorverkaufsgebühr) werden dem Kunden im Rahmen des Kaufprozesses im Kinoticketshop angezeigt. Die Preise für Kinotickets können dabei den auf den Kinotickets aufgedruckten Ticketpreis übersteigen.
- Sofern Atrada dem Kunden die Übermittlung des Abholcodes auf ein Mobiltelefon (Netzbetreiber ausschließlich T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 sowie entsprechende Reseller) mittels SMS-Dienst anbietet, werden die Kosten je Übermittlung dem Kunden im Rahmen des Kaufprozesses im Kinoticketshop angezeigt.
- Der Vergütungsanspruch von Atrada entsteht mit Vertragsschluss. Auf die tatsächliche Abholung des Kinotickets kommt es nicht an. Die Umsatzsteuer ist in gesetzlicher Höhe im jeweils ausgewiesenen Preis enthalten, alle Preise sind damit Endverkaufspreise.
- Die Bezahlung kann mit den jeweils angebotenen Zahlungsmitteln erfolgen. Atrada behält sich vor, bestimmte Zahlverfahren einzuschränken oder nicht anzubieten.
- Für nachfolgende Zahlungsmittel gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
Bezahlung mittels elektronischem Lastschriftverfahren (ELV)
Der Kunde kann die Zahlung durch Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren bewirken. Hierzu erteilt der Kunde Atrada die für die Zukunft stets widerrufliche Vollmacht, den in Rechnung gestellten Kaufpreis von seinem inländischen Girokonto einzuziehen. Atrada beauftragt zur Durchführung und ordnungsgemäßen Abwicklung des Lastschriftverfahrens den Dienstleister InterCard AG, Mehlbeerenstraße 4, D-82024 Taufkirchen.
Offene Rücklastschriftforderungen mangels Kontodeckung gegen den Kunden des Atrada Kinoticketshops werden, zuzüglich entstandener Gebühren, von Atrada an die InterCard AG abgetreten, die für den Einzug der Forderungen zuständig ist. Im Fall von nicht berechtigten Rücklastschriften entstehen für jede einzelne Rücklastschrift Bearbeitungskosten abhängig von der Höhe des Lastschriftbetrages in Höhe von € 9,70 bei einem Lastschriftbetrag bis € 150,-. Hinzu kommen die banküblichen Bankspesen für Rücklastschriften von € 3,20.
Bezahlung mittels Kreditkarte
Der Kunde kann die Zahlung mittels Kreditkarte (Visa, Eurocard und American Express) bewirken. Im Falle einer nicht berechtigten Rückbelastung der Kreditkartentransaktion trägt der Kunde die Charge Back Gebühr in Höhe von € 29,75 sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 9,70.
Bezahlung mittels mpass
Der Kunde kann die Zahlung mittels mpass bewirken. Im Fall von unberechtigten Rückbelastungen entstehen für jede einzelne Rückbelastung Bearbeitungskosten in Höhe von € 9,70 sowie bankübliche Bankspesen in Höhe von € 4,75.
Bezahlung mittels ClickandBuy
Der Kunde kann die Zahlung mittels ClickandBuy bewirken. Im Fall von unberechtigten Rückbelastungen entstehen für jede einzelne Rückbelastung Bearbeitungskosten in Höhe von € 9,70 sowie bankübliche Bankspesen in Höhe von € 3,51.
VI. Rücktritt und Widerruf
Rücktritt und Widerruf des mit Atrada geschlossenen Vertrages über den Erwerb von Kinotickets sowie damit verbundener Zusatzleistungen sind ausgeschlossen. Insbesondere finden die Bestimmungen über den Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB keine Anwendung, da der Erwerb von vorstellungsgebundenen Kinotickets dem Bereich der Freizeitgestaltung zuzuordnen ist und der Ticketkauf eine konkrete Vorstellung betrifft, § 312b III Nr. 6 BGB.
VII. Haftung
- Die Haftung von Atrada ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wir schließen ferner unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom jeweiligen Kinocenter oder von Atrada zu vertretenden, nicht in einem Mangel des Kinotickets bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen, soweit das Festhalten an dem Vertrag nicht eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
- Soweit die Haftung von Atrada nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
VIII. Datenschutz
- Alle an Atrada übermittelten Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes sowie weiterer einschlägiger Datenschutzbestimmungen zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich, beispielsweise in diesen AGB, auf der Website oder im Rahmen der Datenschutz-Policy darauf hingewiesen wurde und der Kunde sich damit einverstanden erklärt hat.
- Im Falle eines Vertragsschlusses ist Atrada berechtigt, die für die Vertragsdurchführung und Kundenunterstützung nötigen Daten (bspw. Kaufhistorien) sowohl an das jeweils vom Kunden gebuchte Kinocenter als auch an die kinolo GmbH, Aidenbachstraße 54, 81379 München sowie an ggf. zwischengeschaltete Dienstleister zweckgebunden zur Vertragsdurchführung, beispielsweise für den Betrieb der Abholautomaten oder die Anzeige der Kundenhistorie im Internet, zu übermitteln.
- Über den Umfang der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten informiert detailliert unsere Datenschutz-Policy.
IX. Schlussbestimmungen
- Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Atrada abzuschließenden Nutzungsvertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform (Brief, eMail oder Telefax) erfolgen. eMail-Adresse, Telefaxnummer sowie die Postanschrift von Atrada können dem Kinoticket-Shop-Impressum entnommen werden.
- Soweit der Kunde Unternehmer ist, unterliegt der Vertrag mit Atrada einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. Soweit der Kunde Verbraucher ist, unterliegen der Vertrag mit Atrada sowie diese AGB dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag mit Atrada und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen erhalten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.